Internat Friedrichsheim

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Aufnahmebedingungen

Voraussetzung für die Aufnahme eines Schülers an unsere Schule am Internat Friedrichsheim ist die Feststellung eines entsprechenden sonderpädagogischen Bildungsanspruchs durch das Staatliche Schulamt Konstanz. Diese erfolgt in der Regel nach einer Überprüfung des Schülers durch einen beauftragten Sonderschullehrer, der dazu ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt. Die Überprüfung kann auch durch die Eltern des Kindes oder in Absprache mit ihnen durch die Schule veranlasst werden, die das Kind besucht.

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  • Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text unserer Homepage das generische Maskulinum verwendet.
    Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.

  • © Trägerverein Internat Friedrichsheim am Hochrhein e.V., Gottmadinger Strasse 1, D-78262 Gailingen am Hochrhein. 2021